Kant fragt sich nach den apriorischen
Bedingungen für die allgemeine Mittelbarkeit eines ästhetischen Urteils. Diese Frage
untersucht er in seiner „Kritik der ästhetischen Urteilskraft.“ (1) Ihm ist
auch bewusst, dass Fragen des Geschmacks allein den Gefühlen der Lust und
Unlust unterliegen und somit nicht objektiv im Vorbild der Erkenntnis der
Wirklichkeit beantwortet werden können.
Die ästhetischen Urteile können nur
subjektiv getroffen werden. Aber Kant meint, dass dieser Subjektivität eine
Zustimmung unterstellt werden kann, nämlich, die mögliche Zustimmung anderer. Für
ihn ist eine ästhetische Beurteilung (etwa diese Blume ist „schön“) nicht bloß
individuelle Empfindung, die den anderen verschlossen bleibt, sondern ein
allgemein gültiges Urteil, da dieses mit dem Anspruch verbunden ist, dass auch
andere ihm zustimmensollten, d.h. bei anderen Geltung finden.Daher erheben
ästhetische Urteile Anspruch auf Allgemeingültigkeit, ohne dafür objektive
Gründe zu haben. So sagt Kant: „Wenn man
Objekte bloß nach Begriffen beurteilt, so geht alle Vorstellung der Schönheit
verloren. Also kann es auch keine Regel geben, nach der jemand genötigt werden
sollte, etwas für schön anzuerkennen. Ob ein Kleid, ein Haus, eine Blume schön
sei: dazu läßt man sich sein Urteil durch keine Gründe oder Grundsätze
beschwatzen. Man will das Objekt seinen Augen unterwerfen, gleich als ob sein Wohlgefallen
von der Empfindung anhinge; und dennoch, wenn man den Gegenstand alsdann schön
nennt, glaubt man eine allgemeine Stimme für sich zu haben, und macht Anspruch
auf Beitritt von jedermann, da hingegen jede Privatempfindung nur für ihn
allein und sein Wohlgefallen entscheiden würde.“ (2)
Kant bezieht diese zumutbare
Zustimmung anderer nicht auf objektive Beschaffenheit der Natur, sondern auf
eine besondere Selbstwahrnehmung, nämlich das Erfahren einer inneren Freiheit,
eines spielerischen Umgangs mit unserer Wahrnehmung, während wir ästhetische
Urteile fällen. Er sieht in dieser gemeinsamen Freiheitserfahrung eine Basis
einer Zustimmung bei den ästhetischen Geschmacksurteilen und von daher auch für
eine besondere Ausbildung unserer Menschlichkeit.
Kant versucht somit eine „subjektive
Allgemeingültigkeit“ der ästhetischen Urteile zu „begründen“ bzw.
plausibilisieren, indem er Bezug auf die Zumutbarkeit einer Zustimmung anderer
und auf die spielerische Lust an der Freiheit nimmt. Wenn Baumgartens Ästhetik
von einem metaphysischen Schönheitsbegriff ausgeht, versucht Kant hier von der
Metaphysik der Schönheit hin zur (Inter-)Subjektivität ästhetischen Erlebens. Der
ästhetische Geschmack stellt für Kant eine gemeinsame Weltsicht, die nicht auf
objektive Gesetze, sondern auf freie Zustimmungsfähigkeit zurückgeht. „Der
Geschmack ist also das Vermögen, die Mitteilbarkeit der Gefühle, welche mit gegebener
Vorstellung (ohne Vermittlung eines Begriffs) verbunden sind, a priori zu
beurteilen.“ (3)_______
Literatur
(1): Immanuel Kant "Kritik
der Urteilskraft", Teil1
(2): ebd. B 25f.
(3): ebd. B 160f.
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