25.09.2011

Kants apriorischen Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis

Als Vermittler zwischen Rationalismus und Empirismus, sieht Kant die Erkenntnis zugleich auf zwei Säulen basierend, nämlich auf dem Verstand im Vorbild der Rationalisten einerseits und auf der Sinneserfahrung im Sinne der Empiristen anderseits. Dieses Paar „Sinnlichkeit/Verstand“ stellt für Kant keinen Gegensatz dar, sondern ein notwendiges Zusammenspiel, damit die Erkenntnis überhaupt möglich ist. Da die Sinneserfahrung lediglich fragmentäre Reizeindrücke liefert, bedarf es noch der aktiven Verstandsfunktion, die durch Begriffsbildung erst einen Gegenstand aus den einzelnen Sinnesreizen entstehen lässt. Diese Verstandsfunktion ist nach Kant spontan, wirkt auf die Sinneserfahrung, aber selber ist sie kein Erfahrungsprodukt, sie ist eher apriorisch im Subjekt vorhanden in Form von Ordnungsmustern und Gesetzmäßigkeiten. Und genau diese letzten sind nach Kant die apriorischen Bedingungen der Erkenntnismöglichkeit, denn davon hängt gleichzeitig die Anschauungs- und Begriffsbildung ab.
Der kantische Satz: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind“ bringt seine Erkenntnistheorie auf den Punkt. Damit verheiratet er die sinnlichen Anschauungen als erste Voraussetzung einer Erfahrung mit den Begriffen als aktiver Leistung des Verstandes, wobei eine Anschauung selbst nur zustande kommt, weil der Mensch über Ordnungsformen wie Zeit und Raum a priori, also vor jeder Erfahrung verfügt. Dieses Vermögen des menschlichen Verstandes stellt die apriorischen Bedingungen der Erkenntnismöglichkeit dar. Mit diesen apriorischen Bedingungen ergänzt Kant die empirische Erkenntnistheorie, die alle Erkenntnis allein auf die Erfahrung zurückführt und jede Erkenntnis nur aposteriorisch, also erfahrungsbedingt anerkennt.

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